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PeCato RC-Fan


Anmeldedatum: 09.04.2003 Beiträge: 446
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Verfasst am: 23.01.2004, 20:20 Titel: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährleist |
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Hallo, ihr Lieben!
Folgendes Problem:
Heute wollte ich wieder ein paar schöne Fotos schießen... Dabei hat mir die Digi-Kamera den Geist aufgegeben.
Kein Problem, zeigt ja einen Fehler an (Error irgendwas), daher schnell beim Hersteller angerufen, der mir auch gleich einen Hinweis geben konnte, was nun zu tun ist. So in etwa einen "Hard-Reset" durchzuführen, indem man eine bestimmte Tastenkombi drückt. Falls dies nicht funktionieren sollte, wäre irgendwas an der Firmware nicht in Ordnung, was zur Folge hätte, dass die Kamera eingeschickt werden müsste. Hat nicht funktioniert - Fehler immer noch vorhanden!
Nochmal an den Hersteller gewandt, was denn nun los sein könnte. Von der netten Dame wurde mir ausdrücklich gesagt, dass dies dann ein Softwareproblem sei, oder aber eventuell eine kalte Lötstelle auf der Platine, keinesfalls aber eine Fehlbedienung oder schlimmer noch ein "Herunterwerfen" der Kamera die Ursache des Problems seien.
Also - schnell die Freundin mobilisiert (da die humanere Arbeitszeiten als ich hat), sie solle doch bitte zum Fotoladen gehen, um die Kamera umzutauschen, bzw. falls nicht möglich, das Geld zurückzufordern.
Nun kommt sie aber doch mit einem Wisch zurück und der Ansage, dass sei nicht das Problem des Händlers, sondern das des Herstellers. Kamera wurde da behalten, und nach einem Gespräch am Montag mit der Geschäftsführung eventuell eingeschickt. Ersatz gibt's keinen!
Jetzt die Frage: Ist nach dem neuen Gesetz nicht der Verkäufer dazu verpflichtet einen Ersatz zu leisten, bzw. falls nicht möglich, das Geld auszubezahlen? Muss ich jetzt wirklich warten, bis die Kamera zum Hersteller geschickt wird, oder habe ich ein Anrecht darauf, da morgen hinzugehen, und ordentlich Stress zu machen? Habe ja ein probates Druckmittel (=> meine Berufstätigkeit / Presse), aber da will ich mich natürlich im Recht wähnen...
Ich weiß, wir sind ein Bit-Forum, aber hier hat's soviele kluge Leute (Rechtsanwälte?), die mir bei meinem Problem weiterhelfen können. Außerdem habe ich die Kamera ja zum Großteil wegen euch gekauft
Versteht mich bitte, ich bin stinksauer, vor allem weil morgen Treffen ist, und ich wieder nicht fotographieren kann!
_________________ Die Troubadoure von heute benützen keine Mandolinen mehr, sondern Autohupen. - Igor Strawinsky |
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{{FORCE}} RC-Fan


Anmeldedatum: 20.01.2003 Beiträge: 551
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Verfasst am: 23.01.2004, 20:49 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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hi
schau dir das mal an:
http://www.nieber-winkler.de/Beschwerde.pdf
könnte dir weiter helfen...
du hast aber schlechte karten denn du musst dem verkäufer zunächst die sogenannte "nacherfüllung" erlauben.
wie er das regelt (ersatz oder reparatur) ist zunächst (2mal) sache des verkäufers... danach kannst du ersatz verlangen.
die gewährleistung darf man nicht mit der garantie verwechseln... bla bli blu das würde das forum sprengen...
grüsse
_________________ g r ü s s e
k a y
Zuletzt bearbeitet von {{FORCE}} am 23.01.2004, 21:04, insgesamt einmal bearbeitet |
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PeCato RC-Fan


Anmeldedatum: 09.04.2003 Beiträge: 446
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Verfasst am: 23.01.2004, 21:06 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Ok, vielen Dank erstma an dich, FORCE! Sowas in der Art habe ich gesucht...
Das heißt aber doch im Klartext, dass ich nicht das Recht habe, da morgen hinzugehen, um zu verlangen, dass sie mir die Kamera ersetzen (neues Gerät/Geld), sondern dass ich daran gebunden bin, dass der Verkäufer das Gerät zum Hersteller schickt, und dieser dann für Reparatur/Ersatz zuständig ist, oder?
Das heißt: Ich muss warten, bis die Kamera eingeschickt wird, und ich vom Hersteller Ersatz, bzw. eine kostenfreie Rearatur bekomme.
So ein Käse! Dann hätte ich sie lieber im Internet bestellt, wenn ich das gewußt hätte, dass ich im Schadensfall unter Umständen eine ganze Weile auf die Dienste der Kamera verzichten muß.
Oder hab' ich jetzt was falsch verstanden?
[edit]Nee, wohl nicht, nach deinem edit. So eine Ka**e[/edit] _________________ Die Troubadoure von heute benützen keine Mandolinen mehr, sondern Autohupen. - Igor Strawinsky
Zuletzt bearbeitet von PeCato am 23.01.2004, 21:08, insgesamt einmal bearbeitet |
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Richie Admin


Anmeldedatum: 26.11.2002 Beiträge: 12434
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Verfasst am: 24.01.2004, 02:00 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Kommt den Garantie nicht in Frage? Viele Hersteller geben eine. Dann wäre der Hersteller resp. sein Deutschland-Service Ansprechpartner. Aber direkt ne neue Cam gibts eh nirgends. _________________ Arbeit ist der Fluch der trinkenden Klasse (O. Wilde) |
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PeCato RC-Fan


Anmeldedatum: 09.04.2003 Beiträge: 446
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Verfasst am: 24.01.2004, 02:19 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Danke auch dir für die Antwort, Richie!
Garantie? Klar kommt das in Frage... Ich mein', die Kamera war erst vier Tage alt!!! Deswegen dachte ich, sei auf jeden Fall der Händler dafür zuständig, was aber wohl nicht so ist... _________________ Die Troubadoure von heute benützen keine Mandolinen mehr, sondern Autohupen. - Igor Strawinsky |
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Richie Admin


Anmeldedatum: 26.11.2002 Beiträge: 12434
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Verfasst am: 24.01.2004, 02:33 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Was fürn Fabrikat?
Schau mal: http://www.fotozentrale.de/service/ _________________ Arbeit ist der Fluch der trinkenden Klasse (O. Wilde)
Zuletzt bearbeitet von Richie am 24.01.2004, 02:35, insgesamt einmal bearbeitet |
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Charly Ehrenamtlicher 3Radfahrer auf Lebenzeit

Anmeldedatum: 08.09.2002 Beiträge: 943
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Verfasst am: 24.01.2004, 08:32 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Quote: So ein Käse! Dann hätte ich sie lieber im Internet bestellt, wenn ich das gewußt hätte, dass ich im Schadensfall unter Umständen eine ganze Weile auf die Dienste der Kamera verzichten muß.
Das ist das Rückgaberecht nach dem Fernabgabegesetz. Hat nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun.
_________________ MfG Ralf
http://twitter.com/RWausD
Schon gewusst, dass Haarausfall zu einer Glatze führen kann? |
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PeCato RC-Fan


Anmeldedatum: 09.04.2003 Beiträge: 446
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Verfasst am: 24.01.2004, 08:42 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Quote: Das ist das Rückgaberecht nach dem Fernabgabegesetz
Okok, das ist dann nochmal was Anderes... Gibt es da so eine Frist in der der Händler die Ware ungefragt zurücknehmen muss?
@Richie: Ist von RICOH. Aber das tut ja eigentlich nix zur Sache, denn erstens haben wir ja jetzt die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung, wenn ich mich nicht irre, und zweitens glaub' ich kaum, dass es einen Hersteller gibt, der weniger als eine Woche Garantieanspruch einräumt...
Drittens wurde mir von der RICOH-Kundenhotline ja bestätigt, dass es nicht mein Fehler gewesen sein kann, und daher deie Kamera repariert/ersetzt wird. _________________ Die Troubadoure von heute benützen keine Mandolinen mehr, sondern Autohupen. - Igor Strawinsky |
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Gorilla RC-Fan


Anmeldedatum: 01.09.2003 Beiträge: 129
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Verfasst am: 24.01.2004, 08:49 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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hallo!!
immer 14 Tage Rückgaberecht!!!!
mfg Jens _________________ http://www.monkey-squad.de.vu/ |
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PeCato RC-Fan


Anmeldedatum: 09.04.2003 Beiträge: 446
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Garincha1 RC-Enthusiast

Anmeldedatum: 24.02.2003 Beiträge: 2852
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Verfasst am: 24.01.2004, 09:51 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Quote: es der Händler innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurücknehmen MUSS!
Nööö, das gilt nur für Verträge im Rahmen des Fernabsatzgesetzes... Besondere Regelungen hinsichtlich Widerruf/Rückgabe gibt es auch bei sogenannten Haustürgeschäften. Alles andere sind freiwillige Marketinggags...
Ansonsten gilt: Eine Wahl zwischen Wandlung, Umtausch und Minderung hat man im Normalfall bei mängelbehafteten Waren nicht, da in der AGB gesetzeskonform die Möglichkeit der Nachbesserung(en) "vereinbart" wurde...
Woher ich mein "vulgärjuristisches" Wissen habe? Hatte auch eine Ricoh (RR30). Da das erstmalige "Nachbessern" fehlgeschlagen war (dauerte ca. 4 Wochen), sollte die Kamera noch ein zweites Mal eingesendet werden... Ich habe mich mit dem Verkäufer dann auf ein hochpreisigeres Sony-Modell geeinigt! Kulanz? Nein, wohl eher Win-Win-Situation...
Zuletzt bearbeitet von Garincha1 am 24.01.2004, 09:52, insgesamt einmal bearbeitet |
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Jey_Bee RC-Fan


Anmeldedatum: 10.08.2003 Beiträge: 781
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Verfasst am: 24.01.2004, 11:01 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Die Sache mit der Garantie...
"Eigendlich" ganz einfach.
Der gesetzliche Garantieanspruch betrifft das Produkt selber und somit Sache der Herstellers.
Der Händler ist laut Gesetzt nur verpflichtet die Garantieleistung einzuhalten.
Das heißt das der Handler im "zweifelsfall" das Produkt zum Hersteller schicken muss, und selbiger dann über Reparatur oder Ersatz bestimmt.
Das 14 Tage Umtauschrecht beim Händler tritt nur unter dann in Kraft, wenn die Ware ungeöfnet oder der Händer nachweisbar fehlerhafte Ware verkauft hat. Also das die Ware von vornherein defekt war, oder bereits schon einmal benutze wurde.
(gerade bei Digitalkameras durchaus möglich. Es kommt nicht selten vor, das Händler bereits Umgetauschte Artikel einfach wieder in den Verkauf zurückführen)
Ein ähnlichen Fall hatte ich selbst letztes Jahr mit meiner Digitalkamera gehabt, die ich mir für bescheidene 150,- € bei Atelco (www.atelco.de) gekauft habe. Zuhause gleich ausgepackt, und feststellen müssen, das der Blitz nicht funktionierte. Also am selben Tag noch wieder in den Laden und die Kamera reklamiert. Vor Ort wurde die Kamera geprüft und dann anstandslos ausgetauscht.
Wohl auch ein verdienst der Kulanz die Atelco seinen Kunden entgegen bringt. Habe insgesammt als langjähriger Kunde dort noch nie probleme bei Reklamationsfällen gehabt.
Schlussendlich bleibt immer noch ein Blick in die AGB des Händlers. Die jeder Händler im bedarfsfall aushändigen muss.
Und letztenendlich kommt ja auch im Fall "PeCato" jemand für die Garantieleistung auf, und zwar der Hersteller. Das dies nun mit einer Wartezeit verbunden ist, ist zwar ärgerlich aber technisch bedingt.
Fazit: Aus Schaden wird man klug, und in dem Laden vieleicht nichts mehr kaufen. _________________ Gruss...
Jey Bee... wer später bremst, ist länger schnell ! |
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Richie Admin


Anmeldedatum: 26.11.2002 Beiträge: 12434
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Verfasst am: 24.01.2004, 11:53 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Hier geht ja alles wild durcheinander. Um es noch mal ganz klar zu unterscheiden:
Garantie ist ein freiwillige Leistung, üblicherweise des Herstellers. Sie kann daher an Bedingungen geknüpft werden (z.B. alle Inspektionen beim Markenhändler bei Autos) und könnte ganz generös ausfallen (z.B. Geld zurück binnen drei Jahren ohne Angabe von Gründen). Gerade bei Digitalkameras macht das aber niemand, sondern versucht im Rahmen der Garantie den Kunden zur direkten Einsendung der Cam in die jeweiligen Kundendienstzentren zu quälen, wo gerne sehr lange gebraucht wird.
Gewährleistung ist gesetzlicher Schutz. Gilt innerhalb der ersten zwei Jahre. Hier ist der gewerbliche Verkäufer gegenüber einem privaten Kunden für Neu- oder Gebrauchtware in der Pflicht. Hilft dem Kunden aber nicht, da die AGBs der meisten Händler so geschnitten sind, dass man dreimal nachbessern darf. Also landet man mit seiner Digicam auch wieder im jeweiligen Kundendienstzentrum. Nur dass man sie zum Händler gebracht hat und der einschickt.
Das Fernabsatzgesetz räumt dem privaten Endkunden gegenüber dem Händler besondere Rechte ein, die von der Idee her den Mangel der nicht möglichen Augenscheinnahme vor Kauf des Objekts ausgleichen sollen. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bei Waren im Wert über 40€ müsste man auch keine Rücksendungskosten tragen. Es gilt nur für Geschäfte via Internet oder Telefon zwischen privatem Käufer und gewerblichem Verkäufer. Es gilt für alle Artikel, außer Artikel des täglichen Bedarfs, Nahrungsmittel, Software oder Zeitschriften.
Fazit: Wer einen Defekt innerhalb der ersten vierzehn Tage befürchtet, sollte seine Geräte nicht im kleinen Ladengeschäft kaufen, sondern z.B. im Internet. Da große Händler, wie Saturn, das Problem erkannt haben, kann man auch dort innerhalb von 14 Tagen gegen Kassenbon umtauschen. Bei Sohnemann&Söhne, dem kleinen Fachfotoladen im Ort, würde ich keine Digitalkamera kaufen.
Wichtig ist es, die Kamera in den ersten 14 Tagen intensiv zu nutzen und auszuprobieren. Denn wenn nach 14 Tagen etwas passiert ist es egal: Man schickt ein, wartet wochenlang und ist ohne Kamera. _________________ Arbeit ist der Fluch der trinkenden Klasse (O. Wilde) |
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PeCato RC-Fan


Anmeldedatum: 09.04.2003 Beiträge: 446
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Verfasst am: 24.01.2004, 21:05 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Danke, liebe Forumskollegenfür die kompetenten Antworten! Auf Euch ist Verlaß!
Habe das heute in Mannheim auch nochmal mit diversen Leuten, so z.B. Joe_Cool durchgesprochen, der mir eben das auch bestätigt hat. Gut, muss ich mich wohl abfinden, dass ich vorerst mal wieder keine Digicam habe...
Quote: Bei Sohnemann&Söhne, dem kleinen Fachfotoladen im Ort, würde ich keine Digitalkamera kaufen.
*LOL*
Da hab' ich wohl genau in die entgegengestetzte Richtung gedacht, hab gemeint, da sei der Umtausch das kleinere Problem als im Internet. Wie Jey_Bee richtig festgestellt hat: Aus Schaden wird man klug - vom "Im-Bit-Racer-Forum-Lesen" übrigens auch!
In Zukunft bestell' ich sogar das Klopapier über's Internet. (Hab' ich übrigens schon gemacht)  _________________ Die Troubadoure von heute benützen keine Mandolinen mehr, sondern Autohupen. - Igor Strawinsky |
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Zappi RC-Fan


Anmeldedatum: 04.09.2003 Beiträge: 150
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Verfasst am: 26.01.2004, 10:24 Titel: Re: Super OT: Kennt sich jemand mit der gesetzlichen Gewährl |
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Nur so wie Richie es in seinem letzten Posting ganz grob beschrieben hat, ist die Rechtslage. Alles andere, was hier gepostet wurde, ist totaler Schwachsinn oder maximal die halbe Wahrheit.
Bleibt nur zu ergänzen, daß die Regeln über Fernsabsatzgeschäfte zwischenzeitlich im BGB integriert sind.
Z.
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