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Mario RC-Fan


Anmeldedatum: 08.12.2002 Beiträge: 912
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Verfasst am: 24.03.2003, 14:05 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Mann Jungs,packt doch mal die Paragraphen wieder ein - langsam wird's lächerlich.
1. Wenn man einem wegen nichterfüllung eines Kaufvertrags (gilt auch für mündliche Absprachen,E-Mails,SMS u.s.w.) an den Karren pinkeln will,hat man z.B. bei den Sammelbestellungen sogar die Möglichkeit in einen eigens dafür angelegten Thread zu posten.
Warum sollte das nicht auch für normale Verkäufe gelten ?
2. Verleumdung ? Rufschädigung ? Üble Nachrede ?
Seht mal der Realität ins Gesicht.
Hier wird nicht gegen Bill Gates oder so gepostet,also ist eine Anzeige/Klage eher auszuschliessen.
Sowas würde aufgrund des geringen Streitwertes von Gericht scheitern,das bekäme man nichtmal im Amiland durch.
Wenn ich sowas lese,kommt's mit echt hoch.
Kleines Beispiel : würdet ihr jemanden verklagen,der euch bei eBay ohne Grund eine schlechte Bewertung aufgedrückt hat ?
Also,macht kein Paragraphen-Drama daraus und zieht es nicht in's Lächerliche.
Ich verstehe Winmax in dieser Sache vollkommen : Wenn alles so stimmt wie es beschrieben wurde.
_________________ Back In Beige ! |
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Winmax RC-Fan


Anmeldedatum: 16.11.2002 Beiträge: 413
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Verfasst am: 24.03.2003, 14:53 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Hoi!
Also erstmal muss ich sagen das mario echt recht hat: Mann Jungs,packt doch mal die Paragraphen wieder ein - langsam wird's lächerlich.
Dazu brauch ich nichtsnehr hinzuzufügen.
Hier nocheinmal für alle die komplette geschichte:
Es begann damit das ich einen hummer in trade gesetzt habe, er hat nen bissel mit mir verhandelt und wir haben uns auf 24 € geeinigt. ein paar mal wollte er seine freundin zur band schicken, überweisung machen. Dann meinte er das er was bei toyeast bestellt hätte und versprach mir nen kleine bestellung billiger zu machen. Irgendwann behauptete er, dass das päckchen weg wär, danach lag es angeblich in köln an der poststelle, dann hat er es losgeschickt... Das wars dann..
Hab mal meine Ma gefragt ob ich unseren rechtsanwalt einschalten könnte, sie meinte das würde gehen, frag sie nacher noch mal....
Das mit dem brief werde ich wohl machen, wenn es überhaupt seine adresse ist....
MFg
Winmax - der jetzt gleich wieder zurück zum schaffen muss...
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Bits sind für mich gefahren, nun fahre ich selber  |
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{{FORCE}} RC-Fan


Anmeldedatum: 20.01.2003 Beiträge: 551
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Verfasst am: 24.03.2003, 19:19 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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junge junge...
ihr macht ja hier ein riesen fass auf...
wie wärs denn wenn du mal hin fährst oder anrufst @Winmax ?
wenn du es nicht allein machen willst schnapp dir deinen papa oder paar freunde.
kann ja auch sein das er krank ist
denn seine letzten einträge liegen ja auch schon etwas zurück... ich glaube nicht das man seinen ruf für 24 euro aufs spiel setzt.
oder schon tot weil er noch mehr leuten kohle schuldet...
ich finde es lächerlich das man gleich mit dem gesetzbuch winkt (wo kein kläger da kein richter).
und klare worte von mensch zu mensch sind immer der schnellste weg! da brauch ich kein gericht oder gesetzbücher!
mfg
_________________ g r ü s s e
k a y
Zuletzt bearbeitet von {{FORCE}} am 24.03.2003, 19:24, insgesamt einmal bearbeitet |
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Pendragon RC-Fan


Anmeldedatum: 27.01.2003 Beiträge: 212
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Verfasst am: 24.03.2003, 20:57 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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@winmax, jo dumm gelaufen, nächstesmal besser aufpassen.
anwalt? lohnt nicht. selbst recherchieren und sehen das die type hier im forum nichts mehr zu melden hat.
damit wären wir bei richie, wenn du unter verfolgungswahn leidest nimm seinen rat ernst. ansonsten lass es. wegen so einer pillepalle geschichte wird keine klage wegen verleumdung durchgehen schon garnicht bei dem tatbestand. verfahren dieser art gab es zwar schon, die hatten aber handfestere verbale hintergründe und zielten direkt auf die person. ohne deinen geschilderten tatbestand. wenn der zutrifft was ich dir glaube, haste sowieso nix zu befürchten. ich bin kein jurist, nur ein alter erfahrener sack
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Fast_Eddi RC-Fan


Anmeldedatum: 26.01.2003 Beiträge: 331
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Verfasst am: 24.03.2003, 21:28 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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au schei...
ich hab mir das alles durchgelesen
jetzt hab ich kopfschmerzen
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Winmax RC-Fan


Anmeldedatum: 16.11.2002 Beiträge: 413
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Verfasst am: 25.03.2003, 00:05 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Okay leude, es gibt neuigkeiten, der dad von meinem kumpel is vorstand einer firma, sprich hat auch rechtsanwälte unter sich. Da ich bei seiner familie eh ein stein im brett hab schaut er mal was er machen kann
Ich meld mich wenn es was neues gibt.
MFg
Winmax
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Anonymer User Gast
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Verfasst am: 25.03.2003, 12:39 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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@Richie
Eigentlich wollte ich mit Auslegung genau das sagen, was Pendragon ausformuliert hat.
Damit der Tatbestand der Verleumdung etc. erfüllt ist, muss es sich um eine erhebliche Rufschädigung, Kreditunwürdigkeit etc. handeln. Dies wird im normalen Handleswesen bei einem Betrag von 24 Euros wohl kaum dazu ausreichen.
Hier im Forum hingegen ist sein Ruf bzw. sein Kredit bei den anderen Mitgliedern bereits dadurch zerstört, dass er was bestellt hat, es geliefert bekommen hat und nicht bezahlt hat.
Die zusätzlichen Bemerkungen von Winmax würden vor Gericht kaum ausreichen um Winmax wegen Verleumdung zu belangen => Das Gericht würde höchstwahrscheinlich nicht auf den Fall eintreten.
Ausserdem wollte ich nur sagen, dass du relativ oft §§ zitierst, was bei der Sprache des deutschen Rechts absolut nichts bringt (zum Glück ist die schweizerische Rechtssprache einfacher gehalten).
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Richie Admin


Anmeldedatum: 26.11.2002 Beiträge: 12434
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Verfasst am: 25.03.2003, 16:07 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Ich hatte den Thread ruhen lassen. Aber jetzt muss ich doch noch mal rein, weil ich angeschrieben wurde und die Fakten grausam verdreht werden.
Vielleicht sollte ich doch eine Winzigkeit zu meiner Person sagen? Ich habe an verantwortlicher Position mit faktischer Rechtsprechung beruflich täglich zu tun und habe professionelle Unterstützung dabei (es ist ein multinationaler Konzern mit entsprechender Rechtsabteilung).
blackpeas: Die Paragraphen selbst habe ich gar nicht zitiert, sondern nur in eindeutiger Sprache erklärt, wann welcher Tatbestand erfüllt ist.
Quote: Damit der Tatbestand der Verleumdung etc. erfüllt ist, muss es sich um eine erhebliche Rufschädigung, Kreditunwürdigkeit etc. handeln. Dies wird im normalen Handleswesen bei einem Betrag von 24 Euros wohl kaum dazu ausreichen.
1. Oben wurde bereits erklärt, dass es sich um üble Nachrede und nicht um Verleumdung handelt. Der Unterschied ist die vorher dem Täter bekannte positive Tatsache, die sich schwer beweisen lässt.
2. Ehrenrührig ist ehrenrührig. Es geht nicht um Beleidigung und gibt keinen Grad der Erheblichkeit als "Anklagelimit".
3. Rufschädigung ist ein eigener Tatbestand, der wiederum mit diesem Vorgang rein gar nichts zu tun hat.
4. Es ist, wie oben gesagt, ein Antragsdelikt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich damit gar nicht, auch nicht im Vorfeld. Es wird also in jedem Fall vom Gericht bearbeitet.
5. Kreditunwürdigkeit hat damit gar nichts zu tun. Vielleicht meinst du fälschliche Behauptung einer Kreditunwürdigkeit als Beispiel für eine üble Nachrede/Verleumdung?
6. Was hat das Handelswesen damit zu tun? Nichts. Es geht hier nicht um Sachrecht.
7. Der Streitwert hängt nicht von der geschuldeten Summe ab. Denn es geht nicht um das Eigentumsdelikt an sich, sondern um den Vorwurf der üblen Nachrede.
Wie ihr seht ist es nicht so einfach, zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Bitte nehmt zur Kenntnis, dass sich eure Lebenserfahrung und persönliche Meinung in der Rechtsprechung nicht immer wieder findet. Lest lieber g-e-n-a-u, das Posting, auf das ihr euch jeweils bezieht.
Mir ist klar, dass de facto der Betreffende keine Klage einreichen lassen wird. Denn es kostet Zeit, Geld und Nerven. Aber warum hatte ich dann überhaupt auf diesen Thread mit dem Hinweis auf Strafbarkeit geschrieben?
Weil das unakzeptabel ist, was hier in der Titelzeile steht. Es ist kein Stil, kein fairer Umgang und nicht angemessen. Mir ist klar, dass man sich ärgert, wenn man um Geld gebracht wurde. Aber gibt einem das das Recht, selbst ungesetzlich zu handeln? Nein.
P.S. Mario, witzigerweise gibt es tatsächlich erste Klagen wegen schlechter Bewertungen bei ebay.
_________________ Arbeit ist der Fluch der trinkenden Klasse (O. Wilde) |
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Anonymer User Gast
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Verfasst am: 25.03.2003, 16:14 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Richie hat recht. Der Vorwurf, ein "betrüger" zu sein wie im Thread-Titel geschrieben, ist durchaus ein "Aufhänger" für eine Klage. Allen, die Richie deswegen angegriffen haben ("Paragraphenzitierer"), wünsche ich eine gute Rechtsschutzversicherung (obwohl die in diesem Fall wohl nicht einspringt, weil ja Vorsatz vorliegt), denn "Recht" ist in einem Rechtsstaat nicht immer logisch oder fair, sondern kann beinhart sein. Ich nehme mal an, dass ein Spruch wie "... ist ein Betrüger!" durchaus ein paar tausend Euro "wert" sein kann - im Ernstfall. Nachdem sich NoCompley nicht gemeldet hat und den Thread auch noch nicht gesehen hat würde ich den Titel ändern...
Zuletzt bearbeitet von Anonymer User am 25.03.2003, 16:15, insgesamt einmal bearbeitet |
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Mario RC-Fan


Anmeldedatum: 08.12.2002 Beiträge: 912
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Verfasst am: 25.03.2003, 16:26 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Halloooo,jemand zuhause ?
Es geht nicht um irgendwelche großen Summen,sondern um 24 Euro und einen Hummer in der Größe einer Streichholzschachtel.
Und ihr macht einen internationalen,wirtschaftlichen Kriesenfall mit Millionenklage wegen übler Nachrede daraus.
Geht's nocht ?
Macht euch mal locker (auch Winmax ist gemeint).
Wegen sowas schaltet man als "Geschädigter" keinen Anwalt ein und man verklagt auch keinen wegen übler Nachrede.
Das wäre (wie ich bereits geschrieben habe) : absolut lächerlich.
Das ganze erinnert mich an Kindergarten oder Grunschule - der einzige Unterschied ist die Ausdrucksweise.
....eigentlich wollte ich nixmehr dazu sagen.
_________________ Back In Beige !
Zuletzt bearbeitet von Mario am 25.03.2003, 16:28, insgesamt einmal bearbeitet |
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ixarus RC-Veteran


Anmeldedatum: 05.09.2002 Beiträge: 6005
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Verfasst am: 25.03.2003, 16:27 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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@ Winmax
Kannst Du nicht mal den Threadnamen etwas "harmloser" gestalten? Kriege jedesmal nen Schock, wenn ich ihn sehe. Das ist ziemlich harter Tobak.
_________________ <font><font> Modellbau - Fertig kaufen kann jeder!</font> |
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Anonymer User Gast
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Verfasst am: 25.03.2003, 16:34 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Quote:
Halloooo,jemand zuhause ?
Es geht nicht um irgendwelche großen Summen,sondern um 24 Euro und einen Hummer in der Größe einer Streichholzschachtel.
Und ihr macht einen internationalen,wirtschaftlichen Kriesenfall mit Millionenklage wegen übler Nachrede daraus.
Geht's nocht ?
Macht euch mal locker (auch Winmax ist gemeint).
Wegen sowas schaltet man als "Geschädigter" keinen Anwalt ein und man verklagt auch keinen wegen übler Nachrede.
Das wäre (wie ich bereits geschrieben habe) : absolut lächerlich.
Das ganze erinnert mich an Kindergarten oder Grunschule - der einzige Unterschied ist die Ausdrucksweise.
....eigentlich wollte ich nixmehr dazu sagen.
Huhu, Mario, es geht nicht darum, ob jemanden wegen 24 Euro eine üble Nachrede angehängt wurde, sondern um die Nachrede an sich. Du hattest scheinbar noch nie Probleme mit einem streitsüchtigen Menschen, der deswegen vor Gericht gewogen ist, sonst würdest Du das nicht als Bagatelle abtun. Richie hat absolut recht. Ich würde den Titel des Threads SOFORT ändern...
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Mario RC-Fan


Anmeldedatum: 08.12.2002 Beiträge: 912
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Verfasst am: 25.03.2003, 17:04 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Sagen wir es mal so :
Wenn die Bezeichnung nicht gerechtfertigt sein sollte,warum meldet sich der Beschuldigte nicht und klärt die Angelegenheit ?
Oder warum meldet er sich nicht wenigstens mal bei Winmax und klärt die Sache so,wie man das unter normal denkenden Menschen tun würde ?
Jetzt bitte keine Debatte wie "er könnte krank sein" oder sowas in der Richtung - das Problem besteht ja nicht erst sein 2 Tagen.
Quote: Du hattest scheinbar noch nie Probleme mit einem streitsüchtigen Menschen, der deswegen vor Gericht gewogen ist
Nee,hatte ich noch nicht.
Soweit kommt's eigentlich nie,wenn ich von jemandem Geld zu bekommen habe oder ähnliches.
Meine "Rechtsabteilung" schreibt in Härtefällen mal einen Brief und das wars...
_________________ Back In Beige ! |
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Anonymer User Gast
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Verfasst am: 25.03.2003, 17:17 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Ich wollte nur auch nochmal kurz meinen Senf zu der Sache abgeben, nachdem der gute Herr Noco mich ja auch versetzt hat (wenn auch ohne Verlust für mich).
Ich gebe Mario völlig recht, daß hier einige Leute die Sachlage etwas überdramatisieren, und ja, auch ich hatte schon Kontakt mit Gerichten und Anwälten wegen streitsüchtiger Menschen.
Sicher ist es ärgerlich, wenn man Geld verliert - egal wieviel und egal wie alt man ist. Daß einem sowas nicht nur auf ebay passieren kann, sondern auch in einem Forum, in dem man die Leute vermeintlich kennt, ist natürlich umso ärgerlicher.
Aber wegen der Bezeichnung "Betrüger" einen Anwalt einzuschalten halte ich für mindestens genauso nen Quatsch, wie wegen der 24€. (Was natürlich NICHT heißt, daß es von der Rechtslage her nicht möglich wäre )
Und: Theorie und Praxis sind nunmal meist verschieden.
An Winmax' stelle würd' ich im Zweifelsfall, falls es der Zufall so will und Du in der Gegend sein solltest, einfach mal bei Ihm vorbeischneien und zur Rede stellen. Ansonsten, wie meine Mutter immer so schön sagt, das ganze "als Lehrgeld betrachten". Ist zwar kein Trost, aber besser als sich deswegen ewig aufzuregen und mehr Streß zu machen als nötig.
Grüße,
Flo
P.S. @Winmax:
Und nachdem es jetzt schon einige Leute stört, änder' halt einfach den Threadtitel und setz Noco auf die schwarze Schafe-Liste. Dann legt sich dieser Wirbel hier vielleicht mal wieder
Zuletzt bearbeitet von Anonymer User am 25.03.2003, 17:24, insgesamt einmal bearbeitet |
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humboldt RC-Fan

Anmeldedatum: 01.09.2002 Beiträge: 140
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Verfasst am: 25.03.2003, 17:44 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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ich sag nur:
http://www.russisch-inkasso.de/
die helfen beim wiederholen.
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Anonymer User Gast
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Verfasst am: 25.03.2003, 18:13 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Der Name im Titel des Threads ist nicht in Ordnung und die Aussage "Betrüger" sollte auch geändert werden. Bitte denkt dran: Wegen solcher Verstöße kann ein Forumsmaster gezwungen werden, sein Forum zu schließen. Das ist eine eindeutige Rechtsverletzung, da hat Richie schon recht. Muß doch nicht sein, oder?
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Anonymer User Gast
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Verfasst am: 25.03.2003, 18:34 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Ich geb hier nur noch kurz zum letzten mal meinen Senf ab:
Ich wusste zwar, dass das deutsche Recht Unterschiede zum schweizerischen Recht aufweist, dass diese aber so gross sind, ist mir erst durch diesen Thread bewusst worden. In diesem Sinne werde ich es in Zukunft vermeiden Stellung zu rechtlichen Problemen in diesem Forum zu beziehen.
Alles weitere, insb. eine Antwort auf Richies Beitrag würde den Rahmen hier sprengen weshalb ich darauf verzichten werden (kann auf Wunsch aber immer noch per mail dazu Stellung nehmen).
In diesem Sinne, macht was ihr für richtig haltet. An Winmax' Stelle hätte ich aber keine Angst aufgrund seiner Beiträge in diesem Thread verklagt zu werden.
...ich habe fertig...
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Richie Admin


Anmeldedatum: 26.11.2002 Beiträge: 12434
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Verfasst am: 25.03.2003, 18:37 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Ich habe auch was gelernt: Russisch-Inkasso, das ist genial.
_________________ Arbeit ist der Fluch der trinkenden Klasse (O. Wilde) |
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Racer14 RC-Fan


Anmeldedatum: 25.02.2003 Beiträge: 325
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Verfasst am: 25.03.2003, 18:40 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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Bring ihn halt net auf so blöde gedanken.
_________________ Suche Alu-Tuningteile für Mini-Z Monster/IW04 |
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neitey RC-Fan

Anmeldedatum: 10.03.2003 Beiträge: 112
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Verfasst am: 25.03.2003, 18:48 Titel: Re: NoCompley zahlt nicht, trotz erhalt der ware, was tuen? |
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@@ WINMAX @@
Bergheim 50127 ? Ist mein Nachbarort. 1km entfernt...könnte ich sogar mit inlineskates kurz mal vorbeihüpfen.
wenn WINMAX mir einen Brief für diesen Herrn zu mailt...könnte ich den in seinen Brifkasten werfen.
Der wird schon spuren wenn er sieht das auf dem Brief keine Briefmarke ist.
Ein guter Brieftext wäre z.b. :
Bin heute bei ihnen vor der Tür gewesen ...leider war keiner zuhause...deshalb hab ich Brief hiergelassen...
höre ich von ihnen in den nächsten Tagen nichts gehe ich davon aus das sie den Brief nicht gelsenen haben und werde nochmal vorbeischauen. Wenn sie dann immer noch nicht bereit sind die von mir gekaufte ware zu liefern, werde ich anzeige erstatten.
das wird sicher klappen...und stelle mich auch gerne als -neutraler- Bote zur verfügung.
_________________ Hasso !.... 1 2 3 OVERKILL !!! Rücksturz zur Erde. |
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